ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Kurmittelcentrum Zingst GmbH (Beherbergungsvertrag)

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Appartements/Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle weiteren, für den Gast erbrachten Leistungen durch die Kurmittelcentrum Zingst GmbH. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages.

§ 2 Pflichten des Gastgebers

Die Kurmittelcentrum Zingst GmbH ist verpflichtet, dem Gast in der umseitig benannten Zeit ein Appartement/Ferienwohnung, der von dem Gast gebuchten Kategorie bereitzustellen.
Der Kurmittelcentrum Zingst GmbH steht es frei, ein Appartement/Ferienwohnung höherer Qualität bereitzustellen, ohne dass es einer Zustimmung des Gastes bedarf.
Bei schuldhafter Nichtbereitstellung eines Zimmers ist die Kurmittelcentrum Zingst GmbH dem Gast gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Beherbergungsentgelts verpflichtet, sofern dieses bereits entrichtet
wurde.

§ 3 Pflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die vertragliche Leistung anzunehmen und das vereinbarte Entgelt für die Zimmer überlassung sowie die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Im Falle der Nichtanreise oder eines vorzeitigen Reiseabbruchs ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Buchungspreis abzüglich der ersparten Aufwendungen von 20% zu zahlen.
Stornierungen bis 30 Tage vor Anreise sind kostenfrei, bis 14 Tage vor Anreise werden 40% des Logispreises fällig.
Der Gast ist verpflichtet, den Gastgeber unverzüglich und unaufgefordert darüber in Kenntnis zu setzen, wenn der von ihm angestrebte Zweck des Aufenthaltes – sei es auf Grund seines politischen, religiösen oder sonstigen Charakters – dazu geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der Kurmittelcentrum Zingst GmbH zu beeinträchtigen.
Hat der Gast eine Leistung erhalten und besteht ein Grund zur Reklamation, hat er diese unverzüglich, spätestens jedoch beim Check-Out, dem Gastgeber anzuzeigen. Bei verzögerter Anzeige verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung.

§ 4 Bereitstellung der Appartements/Ferienwohnungen

Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Appartements/Ferienwohnung.
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung stehen dem Gast die gebuchten Appartements/Ferienwohnung ab 15:00 Uhr des Anreisetages (Check-In-Time) zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 10:00 Uhr des Abreisetages (Check-Out-Time) zu erfolgen. Nach Absprache mit der Kurmittelcentrum Zingst GmbH kann die Abreise verlängert werden. In diesem Fall hat die Kurmittelcentrum Zingst GmbH das Recht, ein Entgelt in Höhe von bis zu 50 % des vereinbarten Beherbergungspreises zu verlangen.
Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen, als den vereinbarten Zweck sind nicht
zulässig.

§ 5 Beherbergungsentgelt

Eine Anzahlung in Höhe von 30%, ausgewiesen auf der Reservierungsbestätigung, ist 14 Tage nach Erhalt dieser fällig. Wird die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht geleistet ist die Kurmittelcentrum Zingst GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Das verbleibende Beherbergungsentgelt ist bei Abreise fällig. Wird eine gesonderte Rechnungsstellung vereinbart, ist diese binnen 7 Tagen nach Zugang fällig. Darüber hinaus kann der Gastgeber die jeweils aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig stellen.
Eine Aufrechnung kann nur gegen unstreitige und rechtskräftige Forderungen des Gastes erfolgen.

§ 6 Verwahrung von Sachen des Gastes

Die Kurmittelcentrum Zingst GmbH bewahrt gefundene Sachen des Gastes 4 Wochen lang auf. Die Kurmittelcentrum Zingst GmbH haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei der Kurmittelcentrum Zingst GmbH heraus zu verlangen. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes. Nach Ablauf von 4 Wochen darf die Kurmittelcentrum Zingst GmbH die Sachen vernichten.

§ 7 Rücktritt

Der Rücktritt des Gastes von diesem Vertrag bedarf einer schriftlichen Zustimmung der Kurmittelcentrum Zingst GmbH. Erfolgt diese nicht, hat der Gast das vereinbarte Beherbergungsentgelt auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn die Kurmittelcentrum Zingst GmbH es schuldhaft unterlassen hat, eine Zustimmung zu erteilen. Die Kurmittelcentrum Zingst GmbH kann die Zustimmung nur unter Rücksichtnahme auf die Interessen des Gastes verweigern.
Ein Zahlungs- oder Schadensersatzanspruch der Kurmittelcentrum Zingst GmbH entsteht nicht, wenn ein kostenloser Rücktritt vereinbart wurde und der Gast innerhalb des vereinbarten Termins den Rücktritt erklärt hat.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Kurmittelcentrum Zingst GmbH neben dem Abzug ersparter Aufwendungen etwaige Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen.
Die Kurmittelcentrum Zingst GmbH kann einen aus dem Rücktritt entstandenen Schaden pauschalisieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der Kurmittelcentrum Zingst GmbH entstandene Schaden niedriger ist, als die geforderte Pauschale.
Die Kurmittelcentrum Zingst GmbH ist nur beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes zum Rücktritt
berechtigt. Diese, liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere von der Kurmittelcentrum Zingst GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, seitens der Kurmittelcentrum Zingst GmbH ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen der Kurmittelcentrum Zingst GmbH in der Öffentlichkeit gefährden können, oder der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht.
Bei einem berechtigten Rücktritt seitens der Kurmittelcentrum Zingst GmbH entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz.

§ 8 Haftungsbeschränkung und Verjährung

Die Kurmittelcentrum Zingst GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung der Kurmittelcentrum Zingst GmbH für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall unbeschränkt. Auch
bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Kurmittelcentrum Zingst GmbH. Stellt die Kurmittelcentrum Zingst GmbH dem Gast einen Stellplatz zur Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden übernimmt der Gastgeber keine Haftung.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Ansprüche des Gastes verjähren nach einem Jahr ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB.

§ 9 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Kurmittelcentrum Zingst GmbH.
Ist oder wird eine Bestimmung in diesem Vertrag unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die wirksam ist und dem am nächsten kommt, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.

Der Vertrag ist ohne Unterschrift der Kurmittelcentrum Zingst GmbH gültig und wird mit der Reservierungsbestätigung übersandt.